ELB Hesekiel 45,7

Hesekiel 45,7

Hesekiel · Große Propheten · Altes Testament · Kapitel Nr. 847 · Vers Nr. 21708 in der Bibel
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Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, welche von der Westgrenze bis zur Ostgrenze liegen.