5. Mose 25,2
5. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 178
·
Vers Nr. 5551 in der Bibel
2
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, nach Maßgabe seiner Schuld.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers