5. Mose 23,21
5. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 176
·
Vers Nr. 5522 in der Bibel
21
Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jahwe, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
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