5. Mose 17,6
5. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 170
·
Vers Nr. 5372 in der Bibel
6
Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers