5. Mose 15,12
5. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 168
·
Vers Nr. 5333 in der Bibel
12
Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
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