5. Mose 12,21
5. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 165
·
Vers Nr. 5263 in der Bibel
21
Wenn der Ort, den Jahwe, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, fern von dir ist, so magst du schlachten von deinem Rind- und von deinem Kleinvieh, das Jahwe dir gegeben hat, so wie ich dir geboten habe, und in deinen Toren essen nach allem Begehr deiner Seele;
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers