4. Mose 4,47
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 121
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Vers Nr. 3791 in der Bibel
47
von dreißig Jahren und darüber bis zu fünfzig Jahren, aller, welche antraten, um den Dienst der Bedienung und den Dienst des Tragens am Zelte der Zusammenkunft zu verrichten:
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