4. Mose 35,12
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 152
·
Vers Nr. 4859 in der Bibel
12
Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers