4. Mose 31,19
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 148
·
Vers Nr. 4685 in der Bibel
19
Ihr aber lagert euch außerhalb des Lagers sieben Tage; ein jeder, der einen Menschen getötet, und ein jeder, der einen Erschlagenen angerührt hat, ihr sollt euch entsündigen am dritten Tage und am siebten Tage, ihr und eure Gefangenen.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers