4. Mose 30,13
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 147
·
Vers Nr. 4662 in der Bibel
13
Wenn aber ihr Mann dieselben irgend aufgehoben hat an dem Tage, da er sie hörte, so soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Verbindnissen ihrer Seele, nicht bestehen; ihr Mann hat dieselben aufgehoben, und Jahwe wird ihr vergeben.
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