4. Mose 27,11
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 144
·
Vers Nr. 4567 in der Bibel
11
Und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr sein Erbteil seinem Blutsverwandten geben, dem ihm am nächsten stehenden aus seinem Geschlecht, daß er es erbe. Und das soll den Kindern Israel zu einer Rechtssatzung sein, so wie Jahwe dem Mose geboten hat.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers