4. Mose 19,16
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 136
·
Vers Nr. 4306 in der Bibel
16
Und jeder, der auf freiem Felde einen mit dem Schwerte Erschlagenen oder einen Gestorbenen oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab anrührt, wird sieben Tage unrein sein.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers