4. Mose 19,13
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 136
·
Vers Nr. 4303 in der Bibel
13
Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgend eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes verunreinigt; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinigkeit ist noch an ihm.
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