4. Mose 1,51
4. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 118
·
Vers Nr. 3656 in der Bibel
51
Und wenn die Wohnung aufbricht, sollen die Leviten sie abnehmen; und wenn die Wohnung sich lagert, sollen die Leviten sie aufrichten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden.
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