3. Mose 5,21
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 95
·
Vers Nr. 2852 in der Bibel
21
Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jahwe begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt,
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