3. Mose 27,8
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 117
·
Vers Nr. 3579 in der Bibel
8
Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
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