3. Mose 25,47
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 115
·
Vers Nr. 3517 in der Bibel
47
Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers