3. Mose 20,27
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 110
·
Vers Nr. 3346 in der Bibel
27
Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
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