3. Mose 19,13
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 109
·
Vers Nr. 3295 in der Bibel
13
Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen.
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