3. Mose 18,17
3. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 108
·
Vers Nr. 3269 in der Bibel
17
Die Blöße eines Weibes und ihrer Tochter sollst du nicht aufdecken; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um ihre Blöße aufzudecken; sie sind Blutsverwandte: es ist eine Schandtat.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers