2. Mose 30,16
2. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 80
·
Vers Nr. 2399 in der Bibel
16
Und du sollst das Sühngeld von seiten der Kinder Israel nehmen und es für die Arbeit des Zeltes der Zusammenkunft geben; und es soll den Kindern Israel zum Gedächtnis sein vor Jahwe, um Sühnung zu tun für eure Seelen.
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