2. Mose 22,8
2. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 72
·
Vers Nr. 2123 in der Bibel
8
Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: »das ist es«, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers