2. Mose 20,17
2. Mose
·
Gesetz
·
Altes Testament
·
Kapitel Nr. 70
·
Vers Nr. 2069 in der Bibel
17
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus; du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch alles, was dein Nächster hat.
Zurück
Vorheriger VersWeiter
Nächster Vers